Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
1. Leistungsumfang
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordung des Bundeslandes Baden Württemberg
nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammme sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen und Leistungen anderer Berufsgruppen. Leistungen von der Hebamme hinzugezogener Ärzte / Ärztinnen bzw. Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
die Betreuung bei der Geburt, die Wochenbettbetreuung nach einer ambulanten Geburt, sowie Blutentnahmen sind ausgeschlossen
Wahlleistungen müssen gesondert vereinbart werden und werden privat in Rechnung gestellt.
2. Wahlleistungen
Sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Hebammenhilfevertrages nach §134a SGB V sind, sowie Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen.
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die anfallenden Kosten zu informieren.
Die Hebamme bietet folgende Wahlleistungen an:
3. Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und
das weitere Vorgehen besprechen.
4. Haftung
sollte aus Sicht der Hebamme zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich sein, dass sich die Leistungsempfängerin oder das Neugeborene in entsprechende medizinische Betreuung begeben muss (Kinderarzt, Gynäkologe, Klinikum), wird sie dies unmissverständlich mitteilen und entsprechend dokumentieren. Sollte die Leistungsempfängerin dem nicht Folge leisten, haftet die Hebamme nicht für hierdurch entstandene Schäden. Ebenso behält sich die Hebamme vor, die weitere Betreuung abzulehnen.
5. Abrechnung des Entgeldes
bei gesetzlich Versicherten
bei Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts
(4) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
6. Kurse
Durch das Absenden Ihrer eingegebenen Daten zum jeweiligen Kurs entsteht eine verbindliche Buchung.
Ergänzend zu den o.g. AGB´s ist die Leistungsempfängerin mit den nun aufgeführten Kursbedingungen einverstanden:
da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Gebühren:
Die Fehlzeiten werden mit einer Gebühr von 12,- € je Zeitstunde berechnet.
versäumte Kursstunden
(1) können im Geburtsvorbereitungskurs nicht nachgeholt werden,
(2) können im Rückbildungskurs nach Absprache innerhalb von 4 Wochen bis zu max 2 Stunden nachgeholt werden,
(4) können im Fit mit Baby Kurs nach Absprache 2 Nachholstunden direkt im Anschluss in Anspruch genommen werden
Die Stornierung eines Kursplatzes nach bereits erfolgter Buchung ist wiefolgt möglich:
(1) bis max 3 Wochen vor Kursbeginn erhebt die Hebamme eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 45,- €
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.